1. Diese nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Online-Shop auf https://shop.toyota-forklifts.de (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle zwischen uns, der Toyota Material Handling Deutschland GmbH („TMHD“) und unseren Kunden ab dem 01.08.2018 abgeschlossenen Kaufverträge, die über unseren Online-Shop auf https://shop.toyota-forklifts.de abgeschlossen wurden. Zusätzlich übernommene Pflichten (wie etwa Wartungsvereinbarungen, die im Rahmen des Kaufvertrages zusätzlich abgeschlossen werden können) lassen die Geltung dieser Verkaufsbedingungen unberührt.
2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung des Käufers vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1. Die Darstellung der Ware in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe einer Bestellung dar. Über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ kann der Käufer einzelne Waren in den virtuellen Warenkorb einlegen, ohne dass damit bereits ein Angebot zum Kauf abgegeben wird. Der Käufer kann vor Abgabe seiner Bestellung weitere Produkte in den Warenkorb einlegen oder wieder entfernen, indem er diese durch Auswahl der Schaltflächen „X“ wieder aus dem Warenkorb löscht. Der Käufer kann den Bestellvorgang auch insgesamt abbrechen, indem er den Browser schließt. Erst durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab.
2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung, die spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dem Erhalt der Bestellung des Käufers beim Käufer eingehen muss, annehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ist die Ware nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmebestätigung ab. Ein Kaufvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
1. Für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren sind vorrangig die vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen maßgebend.
2. Der Käufer ist bereits vor einem Vertragsabschluss dazu verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, wenn (a) die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Käufer von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht, (b) die Ware unter unüblichen Bedingungen eingesetzt wird oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt ist, oder (c) die Ware unter Bedingungen eingesetzt wird, die ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko mit sich bringen.
3. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
4. Alle in Prospekten oder Ähnlichem enthaltenen technischen Daten gelten für den Zeitpunkt der Drucklegung. Sie können ohne Vorankündigung im Sinne der technischen Weiterentwicklung geändert werden. Der Käufer ist verpflichtet, die jeweils aktuellsten Versionen zu verwenden, die bei uns nachgefragt werden können. Verwendete Bilder zeigen Waren teilweise mit Sonderausstattungen, die nicht zur Standardausstattung gehören.
5. Die Daten wurden unter unseren Standardtestbedingungen ermittelt und unterliegen den üblichen Toleranzen. Das Betriebsverhalten kann je nach Zustand und tatsächlicher Spezifikation, sowie nach Umgebungseinflüssen variieren.
6. Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. Weiter übernehmen wir keine Garantie für die Ware.
7. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt.
1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise CPT Incoterms 2010 an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort, der im Online-Shop als „Lieferadresse“ bezeichnet wird, ausschließlich Verpackung. Abweichend von der Liefermodalität CPT Incoterms 2010 hat der Käufer zusätzlich die Versand- und Verpackungskosten zu zahlen, soweit diese im Bestellprozess angegeben werden.
2. Sofern der Käufer keine Bezahlung per Kreditkarte wählt, ist der Käufer verpflichtet, den vollen Kaufpreis zuzüglich etwaiger im Bestellprozess angegebenen Versand- und Verpackungskosten ohne Skontoabzug innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungstellung auf das von uns in der Rechnung bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Die Rechnungstellung erfolgt mit der Lieferung. Wir behalten uns vor, den Vertragsabschluss von einer Zahlung per Vorkasse abhängig zu machen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Preis sind die uns obliegenden Leistungen ausschließlich Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist von dem Käufer ebenfalls zusätzlich zu entrichten.
3. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis sowie etwaige Versand- und Verpackungskosten sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
V. Lieferungen und Gefahrübergang
1. Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CPT Incoterms 2010 an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort, der im Online-Shop als „Lieferadresse“ bezeichnet wird. Die vom Käufer im Bestellprozess angegebene Zieladresse muss in Deutschland liegen. Abweichend von der Liefermodalität CPT Incoterms 2010 hat der Käufer zusätzlich die Versand- und Verpackungskosten zu zahlen, soweit diese im Bestellprozess angegeben werden.
2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, setzen jedoch die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin erneut zu vereinbaren.
3. Vereinbarte Lieferfristen begründen kein Fixgeschäft.
4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
5. Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
6. Soweit wir die Gefahr des Transportes tragen, ist der Käufer verpflichtet, einen äußerlich erkennbaren Verlust sowie eine äußerlich erkennbare Beschädigung des Frachtgutes dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung durch den Frachtführer anzuzeigen und dabei den Verlust bzw. die Beschädigung hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Sofern der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar sind, ist der Verlust bzw. die Beschädigung spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Ablieferung dem Frachtführer anzuzeigen und dabei der Verlust bzw. die Beschädigung hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Der Käufer ist – ungeachtet der Regelungen nach Abschnitt VI.-4. bis VI.-6. dieser Verkaufsbedingungen – verpflichtet, uns eine Kopie dieser Anzeige zuzusenden. Bei Empfang einer beschädigten Sendung ist der Käufer für den Fall, dass wir das Transportrisiko tragen, verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen und uns unverzüglich schriftlich hierüber Anzeige zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für den Verlust von Ware während der Beförderung.
7. Die Gefahr geht mit der Lieferung auf den Käufer über.
8. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr bereits bei Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt, wenn wir berechtigt Zurückbehaltungsrechte ausüben. Der Käufer trägt in diesen Fällen beginnend einen Monat nach Anzeige der Lieferbereitschaft die durch diese Lagerung entstandenen Kosten, für jeden angefangenen Monat jedoch mindestens ½ v.H. des Nettorechnungsbetrages der von der verzögerten Lieferung betroffenen Waren.
9. Sollten wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen unter Beachtung der in diesen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen im Lieferverzug sein und der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Verzugs gegen uns haben, so ist im Falle des Lieferverzugs unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% des vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware, maximal jedoch auf 5% des Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage und/oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen) sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss) und nach § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmer-regress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs).
2. Die Ware ist sachmangelhaft, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von den in unserer Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen abweicht. Soweit keine Spezifikationen in der Auftragsbestätigung genannt sind, ist die Ware sachmangelhaft, wenn sie von der in Deutschland üblichen Beschaffenheit abweicht.
3. Die Ware weist nur dann Rechtsmängel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten ist. Ist die Ware jedoch im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten und beruht dies auf Anweisungen des Käufers, so liegt abweichend von Abschnitt VI.-3. Satz 1 dieser Verkaufsbedingungen kein Rechtsmangel vor.
4. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser unter Berücksichtigung der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen seinen nach § 377 HGB geschuldeten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Ablieferung der Ware an uns schriftlich zu melden. Der Käufer ist weiter verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Mängel, die durch eine ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind, hat uns der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.
6. Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an uns zu richten. Sie muss so genau abgefasst sein, dass wir ohne weitere Nachfrage bei dem Käufer Abhilfemaßnahmen einleiten und Rückgriffsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten sichern können. Im Übrigen hat die Rüge den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
7. Soweit ein rechtzeitig angezeigter Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Einsatzort der Ware erfolgen.
8. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß und für Schäden, die nach der Lieferung infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Instandsetzungsoder Instandhaltungsarbeiten oder sonstige Änderungen an von TMHD gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, soweit bei der Bedienung einer von TMHD gelieferten Ware die Betriebsanleitung nicht beachtet wird und dies zu einem Defekt, Fehler oder Mangel der Ware führt. Entsprechendes gilt, wenn beim Einbau von TMHD gelieferten Waren (insbesondere bei Ersatzteilen) die Einbauvorschriften oder sonstige Herstellerangaben nicht beachtet werden. Wartungsarbeiten sind nach den von uns vorgegebenen Intervallen durchzuführen.
9. Sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, so sind wir – ohne Verzicht auf die gesetzlichen und in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen, insbesondere ohne Verzicht auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 4 BGB – im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu ersetzen, sofern der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat.
10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und zusätzlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt – jeweils bezogen auf den konkreten einzelnen Mangel – nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
11. Soweit der Käufer wegen eines Mangels an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen getätigt hat, finden ergänzend die Vorschriften nach Abschnitt VII. dieser Verkaufsbedingungen Anwendung. Bei Lieferung gebrauchter Ware haften wir jedoch – ausgenommen die Haftung unter den in Abschnitt VII.-2.(a) und Abschnitt VII.-5. dieser Verkaufsbedingungen genannten Situationen – nicht für Schadensersatz und Aufwendungen; stattdessen sind bei Lieferung gebrauchter Ware die Gewährleistungsrechte des Käufers auf die in Abschnitt VI.-7.- und Abschnitt VI.-9. dieser Verkaufsbedingungen genannten Rechtsbehelfe beschränkt.
12. Mit Ausnahme der in Abschnitt VI.-13. dieser Verkaufsbedingungen geregelten Fälle verjähren jegliche Ansprüche des Käufers wegen Lieferung neuer mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn und wegen gebrauchter mangelhafter Ware sechs (6) Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
13. Abweichend von Abschnitt VI.-12. dieser Verkaufsbedingungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen - wenn die Ware eine neu hergestellte Sache ist, bei der es sich um ein Bauwerk und/oder um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;
- wenn die Ansprüche des Käufers auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen;
- wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben;
- für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
- für Ansprüche nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
- für Ansprüche nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen), sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt ist; sowie
- für Ansprüche, die in den Anwendungsbereich des § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) fallen.
14. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
1. Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen richtet sich ergänzend zu vorstehenden Regelungen in Abschnitt VI. dieser Verkaufsbedingungen nach den folgenden Vorschriften. Vorbehaltlich einer Verjährung nach Abschnitt VI.-12. in Verbindung mit Abschnitt VI.-13. dieser Verkaufsbedingungen bleiben in allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt die gesetzlichen Vorschriften
- nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss),
- nach § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs), sowie
- unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt ist.
2. Unsere Haftung für Schäden oder Aufwendungen des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden oder die Aufwendungen
a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder
b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
3. Haften wir gemäß Abschnitt VII.-2.(a) dieser Verkaufsbedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften jedoch auch in diesem Fall nicht auf entgangenen Gewinn. Für Verzugsschäden gilt Abschnitt V.-9. dieser Verkaufsbedingungen. Für die Lieferung gebrauchter Waren gilt Abschnitt VII.-5.
4. Die vorstehenden in Abschnitt VII.-2. bis Abschnitt VII.-3. dieser Verkaufsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
5. Ausgenommen die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, ist eine Schadensersatzpflicht aus der Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen.
6. Die Pflicht des Käufers zur Schadensminderung nach § 254 BGB bleibt unberührt. Jegliche Vereinbarung des Käufers mit seinen Abnehmern, die die gesetzliche Haftung des Käufers zu seinem Nachteil verschärft, stellt einen Verstoß gegen diese Schadensminderungspflicht dar und führt – soweit die gesetzliche Haftung des Käufers zu seinem Nachteil verschärft wurde – zu einem Ausschluss eines Ersatzanspruches gegen uns.
7. Wir sind wegen der Verletzung der dem Käufer gegenüber obliegenden vertraglichen und/oder vorvertraglichen Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Jeder Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen, z.B. Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB ist ausgeschlossen. Gleichermaßen ist ausgeschlossen, unsere Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen persönlich wegen der Verletzung der uns obliegenden vertraglicher Pflichten in Anspruch zu nehmen.
8. Die vorstehenden Bestimmungen in Abschnitt VII. dieser Verkaufsbedingungen gelten vorbehaltlich
- § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
- § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs); sowie vorbehaltlich - der von uns zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB zu tragenden Aufwendungen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, auch für Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen.
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.
2. Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer tritt jedoch bereits heute sicherungshalber alle hieraus entstehenden Forderungen (bei Miteigentum des Käufers – d.h. unseren Vertragspartners – an der Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil), die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen trotz deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käuferseinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Wir werden von unserer Befugnis, die Forderungen einzuziehen und/oder die Einziehungsermächtigung des Käufers zu widerrufen, nur dann Gebrauch machen, wenn der Käufer seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Für diesen Fall ist der Käufer verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung offen zu legen.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder der abgetretenen Forderungen ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung und Insolvenzantragstellung sind wir zum Rücktritt berechtigt; der Käufer ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat sowie bezüglich bereits vollständig bezahlter Liefergegenstände. Wir werden dem Käufer, bevor wir vom Vertrag zurücktreten, eine angemessene Frist zur Leistung setzen, es sei denn, dass eine solche Fristsetzung ist aus gesetzlichen Gründen entbehrlich.
Der Käufer darf seine Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
1. Wir akzeptieren die unbeschädigte Rücksendung von gelieferten Ersatzteilen, vorausgesetzt, (a) die Ersatzteile wurden bei uns gekauft, (b) Verpackung und Siegel sind unbeschädigt, (c) es handelt sich um keine Sonderanfertigungen oder auf unserer Auftragsbestätigung als nicht zurückzugebende gekennzeichnete Waren („non-return“-Teile oder Ähnliches), (d) die Rücksendung erfolgt zu uns auf Gefahr und Kosten des Käufers und (e) der Rücksendeschein ist der Rücksendung beigefügt, wobei die vorgenannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen.
2. Der Rückerstattungsbetrag entspricht dem gezahlten Kaufpreis, sofern die Rücksendung, ausgehend vom Eingang bei uns, innerhalb von 2 Wochen seit Vertragsschluss erfolgt. Die Rückerstattung reduziert sich um jeweils 5 % für jede weitere angefangene Woche. Nach 12 Wochen erfolgt Rückerstattung bei Rücksendung nur nach vorheriger Absprache.
1. Daten, die für die Geschäftsabwicklung benötigt werden, werden von uns gespeichert. Dies geschieht entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Bonitätsprüfung über die Firma Creditreform durchführen zu lassen.
1. Der Lieferort folgt aus Abschnitt V.-1. dieser Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer ist Hannoversche Straße 113, 30916 Isernhagen. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Wir behalten uns jedoch vor, eine Nacherfüllung dort durchzuführen, an dem sich die Ware befindet.
2. Für diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 30916 Isernhagen. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
1. Sollten Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform. Vorschriften zur Schriftform in Europäischen Verordnungen (z.B. Art. 25 Abs. 2 VO 1215/2012) bleiben unberührt.
3. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann von dem Käufer später nicht mehr eingesehen werden. Die Bestelldaten und der Vertragstext werden dem Käufer jedoch nach Eingang der Bestellung in der Bestelleingangsbestätigung per E-Mail zugesendet, so dass der Käufer diese selbst speichern und ausdrucken kann. Zudem erhält der Käufer Bestelldaten und den Vertragstext auch mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
4. § 312 i) BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB (Hinweispflichten nach § 246 c EGBGB) findet keine Anwendung.
Stand: 17.7.2018