Investitionsbooster des Bundes ermöglicht hohe Abschreibungen von 30 % bereits im Jahr der Anschaffung.
Bis zu 33 % Förderung dank BAFA Modul 4 und Modul 6 bei Investitionen in energieeffiziente Stapler.
Unsere Experten begleiten Sie von der Bedarfsermittlung über die Lösungsauswahl bis hin zur Antragsabwicklung mit der BAFA.
Das Sofortprogramm der Bundesregierung dient dem schnellen Anschub wachstumswirkender Investitionen – zum Beispiel in die Modernisierung Ihrer Intralogistik. Die Möglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent pro Jahr kommt allen Unternehmen zugute. Bereits im Jahr des Erwerbs Ihres neuen Wirtschaftsguts lassen sich 30 Prozent der Anschaffungskosten mit Ihrem Gewinn verrechnen. Im zweiten und dritten Jahr können Sie erneut 30 Prozent auf den restlichen Buchwert geltend machen.
Ihr Vorteil: Reduzierung Ihrer Steuerabgaben und Optimierung Ihres finanziellen Spielraums für den Wachstum Ihres Unternehmens.
Zusätzlich lassen sich über staatliche Förderung Ihre Investitionskosten weiter senken. Die Subventionen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind ein staatliches Programm, das kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, in umweltfreundliche Technologien und Anlagen zu investieren – beispielsweise in energieeffiziente Elektro-Stapler.
Wir beraten und unterstützen Sie entlang des gesamten Weges - von der Bedarfsermittlung über die Lösungsauswahl bis hin zum Fördermittel-Check und die Antragsabwicklung mit der BAFA.
BAFA Modul 4 - Tausch gegen einen energieeffizienteren Stapler
Das Modul 4 ermöglicht die Förderung beim Tausch bestehender Flurförderzeuge gegen energieeffizientere Stapler. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das neu beschaffte Gerät demselben Zweck dient wie das vorher betriebene Gerät. Auch muss die Neuanschaffung eine Endenergieersparnis von mindestens 15 % vorweisen.
BAFA Modul 6 - Tausch eines fossil betriebenen gegen einen vollelektrisch betriebenen Stapler
Das Modul 6 ermöglicht die Förderung beim Tausch von fossil betriebenen Flurförderzeugen (z. B. Dieselstapler) zu vollelektrisch betriebenen Geräten. Hybride Geräte, die neben dem Elektroantrieb eine weitere Antriebsart aufweisen, sind nicht förderfähig. Zudem muss das zu ersetzende Gerät älter als fünf Jahre sein. Zu mehr Infos auf unserem Blog