Sie möchten einen Staplerschein machen? Ihre letzte Staplerschulung ist schon etwas länger her und Sie benötigen eine „Auffrischung“? Sie möchten Ihre Mitarbeiter auf spezielle Staplermodelle schulen lassen? Sie möchten lernen, wie man sich aus der Höhe abseilt? Dann gehen Sie lieber auf Nummer Sicher und lassen Sie sich oder Ihre Mitarbeiter direkt bei Toyota trainieren.
Unser gesamtes Portfolio können wir als Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort durchführen. Vorteil: Ihre Mitarbeiter/innen lernen direkt am Ort des Geschehens und mit den Fahrzeugen, die täglich im Einsatz sind. Auf Ihre spezifischen Anforderungen können wir so noch besser eingehen.
Erwerben Sie Ihren Staplerführerschein!
Für Einzelpersonen und kleinere Unternehmen bieten wir Schulungen an unseren Schulungs-Standorten an.
Allgemeine Ausbildung Stufe 1 gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
Dauer: 1 oder 2 Tage (je nach Vorkenntnissen)
Kleine Gruppen! Maximal 8 Teilnehmer/innen pro Schulung
Abseiltraining zur eigenständigen Rettung aus verschiedenen Höhen.
Schulung gemäß DGUV Regel 112-199 für Bediener von Lagerhausgeräten deren Fahrerstand höher als drei Meter angehoben kann und über eine Abseilvorrichtung verfügt.
Ab 6 Teilnehmern führen wir das Abseiltraining direkt in Ihrem Betrieb durch
Laut DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) müssen vom Unternehmen beauftragte Fahrer/innen mindestens einmal im Jahr am Flurförderzeug unterwiesen werden. Mit den jährlichen Sicherheits-unterweisungen von Toyota stellen Sie sicher, dass das Wissen Ihrer Fahrer/innen aktuell bleibt. Gerne gehen wir in der Schulung auf die besonderen Begebenheiten und mögliche Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb mit ein.
Ein Staplerschein, der Fahrausweis für Flurförderzeuge, berechtigt zur Bedienung von Flurförderzeugen (FFZ) mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Ein Flurförderzeug im Sinne der BG- Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV Vorschrift 68) ist ein „Fördermittel […] zur innerbetrieblichen Verwendung“, grob zusammengefasst sind damit Frontstapler und Lagertechnikgeräte gemeint.
Für Mitgänger-FFZ unter 6 km/h wird kein Staplerschein benötigt. Lediglich eine Einweisung in die Funktionalitäten des Gerätes muss erfolgen. Kann das Fahrzeug allerdings schneller als 6 km/h fahren, ist ein Staplerschulung vor Bedienung der Geräte notwendig.
Ist vom Staplerschein die Rede, dann ist damit normalerweise eine erfolgreich absolvierte Ausbildung der Stufe 1 gemeint. In der Regel erfolgt diese allgemeine Ausbildung auf dem Frontstapler. Das Bedienen besonderer Staplermodelle erfordert oft eine Zusatzausbildung (Stufe 2).
Eine Staplerschulung setzt sich zusammen aus einem theoretischen Teil, in dem die Teilnehmer/innen mit den technischen und physikalischen Funktionen eines Staplers vertraut gemacht werden und alles über rechtliche Vorschriften und Sicherheit beim Führen von Flurförderzeugen lernen. Danach folgt ein praktischer Teil mit umfangreichen Fahr- und Stapelübungen. Beide Ausbildungsteile schließen mit einer kurzen Prüfung ab.
Eine weitere Möglichkeit ist die betriebliche Ausbildung (Stufe 3), also die individuelle Einweisung in die Gegebenheiten und vorhandenen Flurförderzeuge des Unternehmens vor Ort. Wichtig ist, dass Bediener/innen vor der Nutzung der Fahrzeuge lernen, welche Besonderheiten es z. B. bei Bedienung und Funktionsweise der Stapler gibt und welche Verkehrswege für die Fahrt mit dem Stapler freigegeben sind. Die betriebliche Ausbildung kann auch durch externe Trainer direkt im Betrieb durchgeführt werden.
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Anbietern, die Schulungen unterschiedlicher Dauer anbieten. In der Regel dauert die Staplerschulung für Anfänger/innen zwei bis drei Tage. Gerade bei kleinen Schulungsgruppen ist eine 2-tägige Ausbildung möglich. Sind bereits Vorkenntnisse und Fahrpraxis vorhanden, kann der Staplerschein auch innerhalb eines Tages erlangt werden.
Die Preise für Schulungen unterscheiden sich natürlich abhängig vom jeweiligen Anbieter. Für einen Staplerschein (2-Tages-Schulung) sollte man mit Kosten zwischen 230 und 300 EUR rechnen.
Ein einmal erworbener Staplerschein ist ein Leben lang gültig. Allerdings schreiben die Berufsgenossenschaften vor, dass das Wissen von Fahrerinnen und Fahrern einmal im Jahr aufgefrischt wird. Dafür werden jährlichen Sicherheitsunterweisungen angeboten.
Wichtig ist auch, dass ein Staplerschein allein noch nicht ausreicht, um Stapler zu fahren. Zwingend erforderlich ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Laut BG-Vorschrift muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Eine solche Beauftragung ist ausdrücklich nicht auf andere Unternehmen übertragbar und damit nach Verlassen des Betriebes nicht mehr gültig (DGUV Vorschrift 68, §7).
Ob ein PKW-Führerschein für die Bedienung eines Staplers notwendig ist, hängt davon ab, wo das Fahrzeug im Einsatz ist. Im innerbetrieblichen Verkehr reichen Staplerschein und Beauftragung durch den Unternehmer aus. Wird das Flurförderzeug allerdings im öffentlichen Straßenverkehr betrieben, ist zusätzlich ein Führerschein der Klasse L entsprechend des Straßenverkehrsgesetzes notwendig. Wichtig ist dann übrigens auch, den Stapler mit der entsprechenden Sicherheitsausstattung gemäß StVzO/StVO auszustatten.
Leider nicht. In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung auf einem Frontstapler. Für die Bedienung von anderen Flurförderzeugen (also auch von Schubmaststaplern) ist dann eine Zusatzausbildung der Stufe 2 notwendig. Der Ablauf der Schulung ist ähnlich und besteht aus einer Kombination von Theorie und Praxis. Am Ende müssen die Teilnehmer/innen eine Prüfung ablegen, in der sowohl technisches Wissen als auch die Bedienung der Geräte überprüft werden.
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften finden Sie unter: www.dguv.de/publikationen